Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zum Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften ist gemäß §2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse (B2) nachweisen.
     
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben ein zwölfwöchiges Praktikum in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet zu absolvieren (Berufspraktikum). Es wäre wünschenswert, wenn sechs Wochen des Berufspraktikums vor Beginn des Studiums absolviert werden. Die verbleibenden sechs Wochen des Berufspraktikums müssen bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit vollständig nachgewiesen werden. Eine Durchführung des Berufspraktikums im Ausland ist möglich.
     

  • Zur Einschreibung über das Online-Bewerbungs-/Einschreibungsportal der Universität Rostock laden Sie beim Nachweis Praktikum bitte eine Praktikumsanmeldung hoch.

Die Studierenden erhalten im Praktikum Einblicke in künftige Tätigkeitsfelder, in Techniken und Technologien auf den Gebieten des Pflanzenbaus, der Tierhaltung und der Bioenergie sowie im Umweltbereich. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie soziale und berufsständische Probleme des Agrarsektors sollen kennengelernt werden.

Die abgeschlossene Berufsausbildung folgender Berufe wird als Berufspraktikum anerkannt, z.B. Fachkraft Agrarservice, Fischwirt, Forstwirt, Gärtner, Landwirt, Pferdewirt, Pflanzentechnologe, Tierwirt und vergleichbare Berufsabschlüsse (m/w/d).


Einzelheiten zur Anmeldung, Durchführung und Anerkennung bereits geleisteter Praktika, sowie die Abrechnung regelt die Praktikumsordnung für den Bachlorstudiengang Agrarwissenschaften und die SPSO.

Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:

Nähere Informationen zur Durchführung und Abrechnung des Berufspraktikums erteilt das Studienbüro.