Fakultätsbeauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende I Satower Straße 48 I 18059 Rostock

apl. Prof. Dr. Christine Struck

Studierende mit körperlichen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Dazu zählen Studierende mit Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen genauso wie Studierende mit länger andauernden bzw. chronisch-somatischen Krankheiten, mit psychischen Erkrankungen, mit Autismus, Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen.

Für individuelle, studienrelevante Fragen zum Umgang mit den eigenen Beeinträchtigungen sowie für das Beantragen von Nachteilsausgleichen können Studieninteressierte und Studierende sich an die Fakultätsbeauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende wenden.


Tel.: (0381) 498 31 67
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