Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung der Befähigung zur selbstständigen Forschung und Lehre in einem wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet (Habilitationsgebiet).

Die Habilitation erfolgt auf der Grundlage einer verfassten wissenschaftlichen Abhandlung (Habilitationsschrift), einer Probevorlesung und eines wissenschaftlichen Kolloquiums. Die Habilitationsschrift kann auch kumulativ gestaltet sein und aus wissenschaftlichen, meist bereits veröffentlichten Artikeln bestehen.

Auf Antrag kann der Wissenschaftlerin/dem Wissenschaftler die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes Fach durch den Akademischen Senat verliehen werden. Die Lehrbefugnis berechtigt die Habilitierte/den Habilitierten, in ihrem oder seinem Fach Lehrveranstaltungen an der Hochschule selbständig anzubieten.

 


Ordnungen

Habilitationsordnung
gültig seit 03.1995 [pdf-Datei]

Promotions- und Habilitationsgebiete
gültig seit 09.2023 [pdf-Datei]

Antrag zur Eröffnung eines Habilitationsverfahrens

Merkblatt zur Durchführung eines Habilitationsverfahrens