Zugangsvoraussetzungen zum Studium
Der Zugang zum Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften ist gemäß § 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse (B2) nachweisen.
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben vor Studienbeginn ein vierwöchiges Praktikum in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet zu absolvieren (Vorpraktikum). In Ausnahmefällen (z.B. beim Wechsel des Studiengangs) kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, dass das Praktikum spätestens bis zum Ende des ersten Studienjahres zu absolvieren ist.
Im Praktikum erwerben die Studierenden praktische Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den verschiedenen Themenfeldern der Umweltingenieure, wie z.B. Ver- und Entsorgung, Tiefbau und Umweltgeotechnik, Wasserbau und Wasserwirtschaft, Geoinformationswesen, Umweltplanung und Entwicklung ländlicher Räume oder Energiewirtschaft.
Die abgeschlossene Berufsausbildung folgender Berufe wird als Praktikum anerkannt:
- Fachkraft in der Ver- und Entsorgung / Umweltschutzberufe (Abwassertechnik, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Rohr- Kanal- und Industrieservice, Wasserversorgungstechnik)
- Tiefbauer (z.B. Asphaltbauer, Brunnenbauer, Kanalbauer, Rohrleitungsbauer, Spezialtiefbauer, Tiefbaufacharbeiter, Wasserbauer)
- Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- Baustoffprüfer, Werkstoffprüfer, Biologielaborant, Chemielaborant, Biologisch-Technischer Assistent, Chemisch-Technischer Assistent
- Fachkraft für Wasserwirtschaft
- Bauzeichner/ technischer Zeichner
- Geomatiker, Vermessungstechniker
- Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie (m/w/d)
Detaillierte Angaben zum Vorpraktikum sind in der Praktikumsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Umweltingenieurwissenschaften sowie in der SPSO nachzulesen.
Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:
In Ausnahmefällen (z.B. beim Studiengangswechsel) kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, dass das Praktikum spätestens bis zum Ende des ersten Studienjahres zu absolvieren ist. Nutzen Sie dafür bitte folgenden Antrag auf vorläufige Zulassung.
Nähere Informationen zur Durchführung und Abrechnung des Berufspraktikums erteilt das Studienbüro.