Zugangsvoraussetzungen zum Studium
Der Zugang zum Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist gemäß § 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse (B2) nachweisen.
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben vor Studienbeginn ein vierwöchiges Praktikum in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet zu absolvieren (Vorpraktikum). In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das Praktikum innerhalb des ersten Studienjahres zu absolvieren.
Im Praktikum erwerben die Studierenden praktische Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den verschiedenen Themenfeldern des Bauingenieurwesens, wie z.B. Erd-, Grund- und Tiefbau, Hochbau, Wasserbau und Wasserwirtschaft, Städtebau und Verkehrswegebau.
Die abgeschlossene Berufsausbildung gängiger Berufe im Bauhaupt- und -nebengewerbe wird als Vorpraktikum anerkannt:
- Ver- und Entsorgungs- und Umweltschutzberufe (z.B. Abwassertechnik, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Rohr- Kanal- und Industrieservice, Fachkraft für Wasserwirtschaft, Wasserversorgungstechnik)
- Tiefbau-, Straßen- und Verkehrsbauberufe (z.B. Asphaltbauer, Brunnenbauer, Gleisbauer, Kanalbauer, Rohrleitungsbauer, Spezialtiefbauer, Tiefbaufacharbeiter, Wasserbauer, Straßen- und Verkehrsbautechnik)
- Hochbauberufe (z.B. Maurer und Betonbauer, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Hochbaufacharbeiter, Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik, Zimmerer)
- andere (z.B. Baustoffprüfer, Werkstoffprüfer, Bauzeichner/technischer Zeichner, Geomatiker, Vermessungstechniker, Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie).
Detaillierte Angaben zum Vorpraktikum sind in der Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen sowie in der SPSO nachzulesen. Bei Fragen zum Praktikum kannst Du dich an das Studienbüro wenden.
Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:
In Ausnahmefällen (z.B. beim Studiengangswechsel) kann die Zulassung mit der Auflage erteilt werden, dass das Praktikum spätestens bis zum Ende des ersten Studienjahres zu absolvieren ist. Nutzen Sie dafür bitte folgenden Antrag auf vorläufige Zulassung.
Nach einem geeigneten Praktikumsplatz kannst Du suchen: