Zulassung zur Promotion

Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion

  • ein mit einem Diplom oder Master abgeschlossenes Hochschulstudium mit Bezug zu agrar- und umweltwissenschaftlichen Fragestellungen
     
  • Englischkenntnisse der Niveaustufe B2

Ein Studium im Ausland und ein ausländischer Hochschulabschluss können auf Antrag anerkannt werden. Von Antragstellerinnen/Antragstellern, die ein Hochschulstudium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwartet.

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion soll mindestens zwei Semester vor Abgabe der Dissertation eingereicht werden.

Bitte informieren Sie sich umgehend anhand der für Sie gültigen Promotionsordnung und fragen Sie diesbezüglich ihre Betreuerin/ihren Betreuer.