Zugangsvoraussetzungen zum Studium
Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock
§2 Zugangsvoraussetzungen für einen Bachelorstudiengang
- Als allgemeine Zugangsvoraussetzung für einen Bachelorstudiengang an der Universität Rostock gilt der erfolgreiche Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Bildung. Die für ein Studium an der Universität erforderliche Qualifikation wird durch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fach-gebundenen Hochschulreife oder einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung oder durch eine Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife nachgewiesen.
(RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022
Der Zugang zum Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist gemäß § 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzung gebunden:
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse (B2) nachweisen.