Im freien Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 30 Leistungspunkten aus den nicht belegten Modulen aus dem Wahlpflichtbereich Profillinien zu belegen. Um eine fachliche Breite im Umweltingenieurwesen Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Umweltingenieurwissenschaften nachzuweisen, wird empfohlen, nur Module im Umfang von 30 Leistungspunkten aus einer bisher nicht gewählten Profillinie zu belegen. Diese kann dann auch auf dem Zeugnis als weitere Vertiefung ausgewiesen werden.
Wahlpflichtmodule, die mehreren Profillinien zugeordnet sind, können bei erfolgreichem Abschluss nicht doppelt anerkannt werden. Es sind dann andere Module zu wählen, um 30 Leistungspunkte zu erreichen. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss über die Anerkennung von weiteren Modulen zu einer Profillinie entscheiden.
