Praktische Studienzeiten
Die Studierenden haben bis zur Zulassung zur Abschlussprüfung ein Praktikum „Landwirtschaftliche Produktion, vor- und nachgelagerter Bereich“ in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet im Umfang von mindestens zwölf Wochen nachzuweisen.
- Das Praktikum kann zusammenhängend oder in getrennten Zeitabschnitten durchgeführt werden.
- Ein Abschnitt soll eine Dauer von mindestens zwei Wochen haben.
- Das Praktikum kann vollständig oder teilweise vor oder auch während des Studiums absolviert werden.
- Es wird empfohlen, mindestens vier Wochen dieses Praktikums bereits vor dem Studium abzuleisten.
- Das Praktikum kann teilweise oder komplett auch im Ausland abgeleistet werden. Näheres regelt die Praktikumsordnung des Studiengangs.
Der Nachweis des Praktikums „Landwirtschaftliche Produktion, vor- und nachgelagerter Bereich“ ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Einzelheiten zur Anmeldung, Durchführung und Anerkennung bereits geleisteter Praktika, sowie die Abrechnung regelt die Praktikumsordnung und die SPSO.
Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:
- Anmeldung für das Praktikum „Landwirtschaftliche Produktion, vor- und nachgelagerter Bereich“
- Bescheinigung für das Praktikum „Landwirtschaftliche Produktion, vor- und nachgelagerter Bereich“
Nähere Informationen zur Durchführung und Abrechnung des Berufspraktikums erteilt das Studienbüro.