Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zum Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften ist gemäß §2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende weitere Zugangsvoraussetzungen gebunden:

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse (B2) nachweisen.
     
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben vor Studienbeginn ein zwölfwöchiges Praktikum in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet zu absolvieren (Berufspraktikum). In Ausnahmefällen können sechs Wochen des Berufspraktikums während der vorlesungsfreien Zeit bzw. eines Urlaubssemesters absolviert werden. Das Praktikum muss bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit vollständig nachgewiesen werden. Eine Durchführung des Berufspraktikums im Ausland ist möglich.

Die Studierenden erhalten im Praktikum Einblicke in künftige Tätigkeitsfelder, in Techniken und Technologien auf den Gebieten des Pflanzenbaus, der Tierhaltung und der Bioenergie sowie im Umweltbereich. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie soziale und berufsständische Probleme des Agrarsektors sollen kennengelernt werden.

Die abgeschlossene Berufsausbildung folgender Berufe wird als Berufspraktikum anerkannt, z.B. Fachkraft Agrarservice, Fischwirt, Forstwirt, Gärtner, Landwirt, Pferdewirt, Pflanzentechnologe, Tierwirt und vergleichbare Berufsabschlüsse (m/w/d).


Einzelheiten zur Anmeldung, Durchführung und Anerkennung bereits geleisteter Praktika, sowie die Abrechnung regelt die Praktikumsordnung für den Bachlorstudiengang Agrarwissenschaften und die SPSO.

Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:

Nähere Informationen zur Durchführung und Abrechnung des Berufspraktikums erteilt das Studienbüro.