Praktische Studienzeiten
Die Studierenden haben bis zur Zulassung zur Abschlussprüfung ein Praktikum „Baupraktische Erfahrung“ in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet im Umfang von mindestens zwölf Wochen nachzuweisen.
- Das Praktikum kann zusammenhängend oder in getrennten Zeitabschnitten durchgeführt werden.
- Ein Abschnitt soll eine Dauer von mindestens zwei Wochen haben.
- In mindestens vier Wochen der gesamten Dauer des Praktikums sind handwerkliche Tätigkeiten auszuführen.
- Das Praktikum kann vollständig oder teilweise vor oder auch während des Studiums absolviert werden.
- Es wird empfohlen, mindestens vier Wochen dieses Praktikums bereits vor dem Studiumabzuleisten.
- Das Praktikum kann teilweise oder komplett auch im Ausland abgeleistetwerden. Näheres regelt die Praktikumsordnung des Studiengangs.
Der Nachweis des Praktikums „Baupraktische Erfahrung“ ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Detaillierte Angaben zum Praktikum „Baupraktische Erfahrung“ sind in der Praktikumsordnung sowie in der SPSO zu finden. Bei Fragen zum Praktikum kannst Du dich an das Studienbüro wenden.
Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:
- Praktikumsanmeldung
- Praktikumsbescheinigung
Nach einem geeigneten Praktikumsplatz kannst Du suchen: