Studienablaufplan
Der Masterstudiengang Nutztierwissenschaften ist in vier Säulen gegliedert. Den Studierenden wird in 14 Pflichtmodulen Wissen auf den Gebieten
- der Tierernährung,
- der Tierzucht und Reproduktion,
- der Tierhaltung und Produktkunde sowie
- der Ökonomie der Tierproduktion vermittelt.
Damit die Studierenden aktiv in Forschungsprojekten mitwirken und sich gleichzeitig auf die Anfertigung der eigenen Masterarbeit vorbereiten können, werden bereits im ersten Semester Methoden der wissenschaftlichen Datenanalyse und -auswertung vermittelt.
Im zweiten und dritten Semester können sich die Studierenden über die Belegung von Wahlpflichtmodulen in den von ihnen präferierten Tätigkeitsfeldern spezialisieren. Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf dem Masterzeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum zahlreiche interessante Möglichkeiten.
Studienablaufplan Master Nutztierwissenschaften
Lehr- und Lernformen
Die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudienganges Nutztierwissenschaften legt fest, welche Module in welchem Semester absolviert werden müssen (siehe Studienablaufplan). Dazu erhalten die Studierenden für jedes Semester einen Stundenplan, in dem die Lehrveranstaltungen aller Module des jeweiligen Semesters terminiert sind.
Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
Folgende Lehrveranstaltungsarten kommen im Masterstudiengang Nutztierwissenschaften zum Einsatz:
Prüfungen
In der Regel schließt jedes Modul zum Ende des jeweiligen Semesters mit einer Prüfung ab. Dabei kann die Prüfung z.B. in Form einer schriftlichen Klausur, einer mündlichen Prüfung oder auf andere Weise (z.B. Hausarbeit und Seminarvortrag) erfolgen.
Gemäß Studien- und Prüfungsordnung können in einem Modul zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden. Prüfungsvorleistungen können sein: Belegarbeiten, Bestandsaufnahmen, Präsentationen, Praktikumsberichte, Leistungstests und Übungen. Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen.
An der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät unterteilt sich der Prüfungszeitraum eines Semesters in zwei Prüfungsphasen. Die erste Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes eines Semesters findet in den ersten zwei Wochen nach Vorlesungsende statt. Die zweite Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes erstreckt sich auf zwei Wochen vor Beginn des neuen Semesters.