Praktische Studienzeiten
Die Studierenden haben bis zur Zulassung zur Abschlussprüfung das Praktikum „Umweltpraktische Erfahrung“ in einem studiengangsrelevanten Einsatzgebiet im Umfang von mindestens acht Wochen nachzuweisen.
- Das Praktikum kann zusammenhängend oder in getrennten Zeitabschnitten durchgeführt werden.
- Ein Abschnitt soll eine Dauer von mindestens zwei Wochen haben.
- Das Praktikum kann vollständig oder teilweise vor oder auch während des Studiums absolviert werden.
- Es wird empfohlen, mindestens vier Wochen dieses Praktikums bereits vor dem Studium abzuleisten.
- Das Praktikum kann teilweise oder komplett auch im Ausland abgeleistet werden. Näheres regelt die Praktikumsordnung des Studiengangs.
Der Nachweis des Praktikums „Umweltpraktische Erfahrung“ ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Einzelheiten zur Anmeldung, Durchführung und Anerkennung bereits geleisteter Praktika, sowie die Abrechnung regelt die Praktikumsordnung sowie die SPSO.
Für die Anmeldung und Abrechnung sind folgende Formulare einzureichen:
- Anmeldung zum Praktikum „Umweltpraktische Erfahrungen”
- Bescheinigung für das Praktikum „Umweltpraktische Erfahrungen”
Weitere Informationen zur Durchführung und Abrechnung des Praktikums erteilt das Studienbüro.