Studienaufbau

  • Der modularisierte Präsenzstudiengang Nachhaltige Agrarsysteme gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule wird in vier Profillinien angeboten. Die Studierenden haben sich zu Beginn des Studiums für eine der Profillinien zu entscheiden.
  • Die Studierenden eignen sich im Pflichtbereich Schlüsselqualifikationen in Nachhaltigkeit, Agrarpolitik und Umweltökonomie sowie Statistik an. Dazu sind im Pflichtbereich die beiden erstgenannten Module und im Wahlpflichtbereich Statistik ein Modul zu absolvieren.
  • Das Studienprogramm wird durch einen Wahlbereich ergänzt, der den Studierenden die Möglichkeit bietet, sich weiter innerhalb der Profillinie zu qualifizieren oder die Ausbildung auf eine breitere Grundlage zu stellen.
  • Im Modul „Forschungspraxis in den Arbeitsgruppen“ und bei der Anfertigung der Masterarbeit nehmen die Studierenden aktiv am Forschungsleben der einzelnen Professuren teil.

Studienablaufplan (bei Studienbeginn zum Wintersemester)


Lehr- und Lernformen

Lehr- und Lernformen

Die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudienganges Nachhaltige Agrarsysteme legt fest, welche Module in welchem Semester absolviert werden müssen (siehe Studienablaufplan). Dazu erhalten die Studierenden für jedes Semester einen Stundenplan, in dem die Lehrveranstaltungen aller Module des jeweiligen Semesters terminiert sind.

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.

Neben den in der Rahmenprüfungsordnung genanten Lehrveranstaltungsarten kommen keine weiteren Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz. Die Aufzählung zeigt die üblichen Lehrveranstaltungsarten:

Prüfungen

Prüfungen

In der Regel schließt jedes Modul zum Ende des jeweiligen Semesters mit einer Prüfung ab. Dabei kann die Prüfung z.B. in Form einer schriftlichen Klausur, einer mündlichen Prüfung oder auf andere Weise (z.B. Hausarbeit und Seminarvortrag) erfolgen.

Gemäß Studien- und Prüfungsordnung können in einem Modul zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden. Prüfungsvorleistungen können sein: die regelmäßige Teilnahme an Seminaren, Übungen, Praktika und Exkursionen. Des Weiteren können Belegaufgaben, Testate, Versuchsprotokolle, Ergebnisprotokolle, Bericht/Dokumentation (Versuchsplan, Ergebnisdokument zur Literaturrecherche), Referate/Präsentationen als Prüfungsvorleistungen bestimmt werden Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen.

Stehen mehrere Prüfungsvorleistungen zur Auswahl, erfolgt die Bekanntgabe der zu erbringenden Leistungen spätestens in der zweiten Veranstaltungswoche.

Prüfungszeitraum

An der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät unterteilt sich der Prüfungszeitraum eines Semesters in zwei Prüfungsphasen. Die erste Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes eines Semesters findet in den ersten zwei Wochen nach Vorlesungsende statt. Die zweite Prüfungsphase des Prüfungszeitraumes erstreckt sich auf zwei Wochen vor Beginn des neuen Semesters.