Promotion

Promotion

Nach einem erfolgreichen Masterstudium stehen Ihnen Möglichkeiten zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation offen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Promotionsmöglichkeiten an unserer Fakultät informieren.

Was heißt eigentlich Promotion?

Durch eine Promotion erlangt man den akademischen Grad einer Doktorin / eines Doktors in einem bestimmten Fachgebiet. Sie ist der Nachweis für die Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Grundvoraussetzung für eine Promotion ist ein abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium.

Um diesen akademischen Grad zu erlangen, muss ein Promotionsverfahren durchlaufen werden, welches durch das Hochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, die Promotionsordnung der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät sowie deren Durchführungsbestimmungen geregelt wird. Die Promotion beruht auf einer selbständigen  wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation), deren positiven Begutachtung und der erfolgreichen öffentlichen Verteidigung.

Promovieren - warum?

Die Gründe, nach dem Studium ein Promotionsstudium aufzunehmen, können sehr vielfältig sein:

  • Interesse an weiterführenden Forschungsaufgaben
  • Verbesserung der Berufs- und Gehaltsaussichten
  • Einstieg in eine akademische Laufbahn an einer Hochschule
  • Selbstverwirklichung

Welche Doktortitel verleiht die Fakultät?

  • Doktor der Agrarwissenschaften (Dr. agr.)
  • Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)

Wie läuft eine Promotion ab?

  1. Findung einer Betreuerin/ eines Betreuers und eines Themas
  2. Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
  3. Immatrikulation an der Universität Rostock
  4. Wissenschaftliches Arbeiten
    (z.B. Durchführung von Versuchen, Datenerfassung und -auswertung, Literaturrecherche u.s.w.)
  5. Schreiben der wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation)
  6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
  7. Begutachtung der Dissertation
  8. öffentliche Verteidigung der Dissertation (Vortrag und Disputation)