Zugangsvoraussetzungen zum Studium

Der Zugang zum Masterstudiengang Bauingenieurwesen ist gemäß § 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende Zugangsvoraussetzungen gebunden:

  • Studieninteressierte müssen einen Bachelorabschluss in einem Studium des Bauingenieurwesens mit mindestens 180 Leistungspunkten oder einen anderen gleichwertigen Abschluss nachweisen. Als inhaltlich gleichwertiger Studiengang zählt insbesondere ein Studium des Umweltingenieurwesens, Verkehrsingenieurwesens, Wirtschaftsingenieurwesens oder der Bau- oder Wasserwirtschaft.
  • Studieninteressierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse (Niveau C1) nachweisen.
    Studieninteressierte müssen Englischkenntnisse (Niveau B2) nachweisen.

Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen finden Sie in der SPSO (wird demnächst veröffentlicht).